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Pflegeversicherung


Damit die Pflegebedürftigen in Ihrem gewohnten Umfeld - Zuhause - bleiben können, unterstützt die Pflegeversicherung mit Ihren Leistungen die häusliche Pflege.


Pflegebedürftig sind alle Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer (mindestens 6 Monate) bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben auf Hilfe angewiesen sind. Die Pflegeversicherung übernimmt bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit die Kosten für die häusliche Pflege ganz oder teilweise.

 

 

 

Krankenkasse


Häusliche Krankenpflege kann vom Arzt verordnet werden

Die Kosten werden dann von der Krankenkasse beglichen


Häusliche Krankenpflege wird gem. §37 SGB V verordnet:

wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist
wenn Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird
wenn Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann
wenn die ärztliche Behandlung dadurch gesichert wird

Nur wenn eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht ausreichend pflegen und versorgen kann besteht der Anspruck auf häusliche Krankenpflege.

 

 

 

Allgemeiner Kostenvoranschlag


für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz


Kostenrechner